TSG Mitgliedschaft
Mitgliedsbeiträge
Mit den Mitgliedsbeiträgen werden Versicherungen, Hallenkosten, Platzkosten, WLSB-Beiträge, Wasser, Strom und Kosten der Geschäftsstelle etc. bestritten.
Die eventuell bei einigen Abteilungen anfallenden Abteilungsbeiträge werden ausschließlich für den Sportbetrieb der einzelnen Abteilungen verwendet. Mit den Abteilungsbeiträgen können Anschaffungen getätigt und Kosten finanziert werden, die mit den normalen Mitgliedsbeiträgen nicht gedeckt werden können. Des Weiteren ermöglichen diese Beiträge dem Verein bzw. den Abteilungen, dass die Abteilungen mit Sportgeräten und Trainingsmaterial optimal ausgestattet werden
Beiträge ![]()
Minderjährige Vereinsmitglieder werden mit Eintritt der Volljährigkeit automatisch als erwachsene Mitglieder
im Verein geführt und betragsmäßig veranlagt.
Der Nachweis für eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages (im Falle von Studenten, Schüler, Zivil-/Wehrdienstleistende, Auszubildende usw.) ist jährlich bis zum 31.Januar des laufenden Jahres unaufgefordert der Geschäftsstelle vorzulegen.
Der Mitgliedsbeitrag wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
Kündigungen können nur schriftlich zum Jahresende erfolgen.
Die Abteilungen können für ihre abteilungsspezifischen Ausgaben Abteilungsbeiträge erheben.
Auskünfte hierüber kann der jeweilige Abteilungsleiter*in geben.

